Vogelgrippe (aviäre Influenza), insbesondere in ihrer hochpathogenen Form (HPAI), führt bei beruflich exponierten Personen (z. B. Veterinärpersonal, Seuchenbekämpfung, Stallpersonal) zu erhöhten Infektions- und Kontaminationsrisiken. Arbeitgeber sind verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und geeignete Schutzmaßnahmen bereitzustellen; Fachhändler müssen deshalb normkonforme und einsatzgerechte Lösungen anbieten.
Anforderungen an PSA bei Vogelgrippe
Rechtlicher und organisatorischer Rahmen
- In Deutschland existieren konkrete Empfehlungen des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) zur Geflügelpest; diese Empfehlungen sind als technische Grundlage für Arbeitsschutzmaßnahmen heranzuziehen. Arbeitgeber müssen auf Basis der Biostoffverordnung und TRBA-Vorgaben eine Gefährdungsbeurteilung durchführen.
- Registrierung, Dokumentation und Vorgaben zur Reinigung/Entsorgung kontaminierter Arbeitskleidung sind Bestandteil der betrieblichen Maßnahmen. Konkrete Abläufe sind in betrieblichen Anweisungen festzulegen.
Einstufung des Erregers und arbeitsmedizinische Konsequenzen
- Hochpathogene aviäre Influenza-Virusvarianten (z. B. H5-Kladen) werden in Bezug auf Arbeitsschutz und Laborbedingungen regelmäßig als Risikogruppe 3 bzw. für Laborarbeiten mit mindestens BSL-3-Anforderungen behandelt; das hat Bedeutung für Laborarbeiten und für die Schutzanforderungen bei Tätigkeiten mit erhöhtem Expositionsrisiko. (siehe WHO/CDC/TRBA-Hinweise).
Schutzklassen und relevante Normen
- Schutzkleidung gegen infektiöse Medien wird nach EN-/ISO-Normen klassifiziert: EN 14126 ist die maßgebliche Norm zur Bewertung von Materialien gegen infektiöse Agenzien (Testverfahren für flüssige, aerogene und partikuläre Medien). Schutzanzüge werden zusätzlich nach Typen (EN 14605, EN ISO 13982-1, EN 13034) klassifiziert: Type 3 (flüssigkeitsdicht), Type 4 (sprüh-/spray-tight), Type 5 (partikeldicht) und Type 6 (begrenzter Sprühschutz). Bei biologischen Gefährdungen ist häufig eine Kombination EN 14126 + passende Typenanforderung (z. B. Type 4-B, Type 5-B) erforderlich; die Suffix-Kennzeichnung „-B“ bezieht sich auf Prüfungen gegen infektiöse Agenzien.
Atemschutz
- Partikelfiltrierende Atemschutzmasken sind bei Aerosol- oder Staubrisiko erforderlich. International (CDC) lautet die Empfehlung in vielen Arbeitssituationen „N95 or higher“; in Europa bzw. Deutschland werden je nach Risiko FFP2 oder FFP3 eingesetzt. Bei hohen Expositionsszenarien (z. B. intensive Stallarbeiten, Desinfektionsarbeiten mit Aerosolbildung, Umgang mit toten/kranken Tieren) sind höherwertige Filter (FFP3) oder sogar Atemschutzgeräte mit Gebläse/Versorgungsluft zu prüfen. Die genaue Festlegung obliegt der Gefährdungsbeurteilung und nationalen Regelwerken.
Handschuhe, Kopf-, Fuß- und Augenschutz
- Empfehlungspraxis (behördliche Merkblätter): mindestens ein flüssigkeitsdichtes, reißfestes Paar Handschuhe; bei hohem Kontaminationsrisiko sind zwei Paar (inneres und äußeres Paar) üblich. Kopfbedeckungen (Kapuze oder Haube, idealerweise mit Anschluss an den Overall), flüssigkeitsdichte Stiefel (desinfizierbar) oder Überstiefel sowie geeigneter Augenschutz (dicht anliegende Schutzbrille oder Gesichtsschild plus Brille) gehören zur Standardausstattung in exponierten Bereichen.
Donning/Doffing-Abläufe und Hygiene
- Donning/Doffing müssen in getrennten Bereichen erfolgen; die Reihenfolge beim Ablegen ist relevant, Händedesinfektion ist zwischen einzelnen Schritten vorzusehen. Kontaminierte Einwegschutzkleidung sollte getrennt gesammelt und gemäß Vorgaben entsorgt oder, falls wiederverwendbar, gereinigt/desinfiziert werden. Diese Verfahrensanforderungen sind Bestandteile der ABAS-Empfehlungen und der SVLFG-Hinweise.
Praktische Hinweise für Fachhändler
Produktprofil und Sortimentsauswahl
- Stellen Sie sicher, dass Produkte sowohl die jeweiligen EN/ISO-Normen als auch, falls relevant, EN 14126-Kennzeichnungen vorweisen können. Beim Sortiment sollten Sie Varianten anbieten, die für verschiedene Gefährdungsebenen geeignet sind (z. B. Type 5/6 als Basis, Type 3/4 für Arbeiten mit ausgeprägtem Flüssigkeitsrisiko). Achten Sie auf Hersteller- bzw. Prüfberichte, die EN 14126-Prüfungen oder entsprechende viruzide Tests dokumentieren.
Tragekomfort und Einsatzdauer
- Vollschutzsysteme erzeugen thermische Belastung. Produkte mit besserer Wasserdampfdurchlässigkeit, Designs mit Rückenpaneelen oder Systeme mit Gebläseunterstützung reduzieren Belastung und erhöhen die praktikable Tragedauer. Diese Aspekte müssen in der Beratung betont werden; die Tragezeit ist produkt- und einsatzabhängig und ist in die Gefährdungsbeurteilung aufzunehmen.
Lagerhaltung und Lieferfähigkeit
- Bei Ausbrüchen steigt der Bedarf kurzfristig stark an. Händler sollten Bestandsstrategien (Pufferbestände, priorisierte Lieferanten, Lagerbedingungen) prüfen. Achten Sie auf Haltbarkeitsangaben und Lageranforderungen der Hersteller (Schutz vor Feuchtigkeit/UV etc.). Diese Punkte sind betriebswirtschaftlich relevant und vielfach in der Fachliteratur und Praxis empfohlen.
Zertifizierungs- und Nachweispflichten
- Kunden (z. B. Tierärzte, Behörden) erwarten Nachweise zur Normkonformität. Fordern Sie Prüfzeugnisse (z. B. EN-Zertifikate, Prüfergebnisse zu EN 14126-Tests) an und dokumentieren Sie diese in Ihren Angeboten. Fehlen Nachweise, kennzeichnen Sie das Produkttransparent als „nicht geprüft“ oder „Herstellerangaben“ — spekulative Sicherheitsversprechen sind zu vermeiden.
