PSA
Schutz vor geringen Risiken.
Der Benutzer kann selbst die Wirksamkeit der PSA einschätzen.
Schutz vor mittleren Risiken. PSA, die weder Kategorie 1 noch 3 sind.
Schutz vor hohen, irreversiblen Risiken und tödlichen Gefahren: Der Benutzer muss sich auf Grund der Komplexität der Gefahr auf die Ordnungsmäßigkeit der PSA verlassen können.
Normen und Piktogramme für Bekleidung
EN943-1:2015
+A1:2019 (Type 1a)

Schutzkleidung gegen flüssige und gasförmige Chemikalien, Aerosole und Feststoffpartikel.
EN 943-1

Schutzanzüge, die einen Überdruck aufrecht erhalten, um das Eindringen von
Stäuben, Flüssigkeiten und Gasen zu verhindern.
EN 14605:2005
+A1:2009

Schutzkleidung gegen flüssige Chemikalien – Leistungsanforderung an Chemikalienschutzanzüge
mit flüssigkeitsdichten Verbindungen zwischen den Teilen der Kleidung.
EN 14605:2005
+A1:2009

Schutzkleidung gegen flüssige Chemikalien – Leistungsanforderung an Chemikalienschutzanzüge
mit spraydichten Verbindungen zwischen den Teilen der Kleidung.
EN ISO 13982-1
:2004+A1:2010

Schutzkleidung – Schutz gegen feste Partikel –
Teil 1: Schutz gegen luftgetragene feste Partikel
EN 13034:2005
+A1:2009

Schutzkleidung gegen flüssige Chemikalien – Leistungsanforderung an Chemikalienschutzkleidung
mit eingeschränkter Schutzleistung gegen flüssige Chemikalien.

Teil 2: Anforderungen und Prüfverfahren für unbelüftete Schutzkleidung gegen
radioaktive Kontamination durch feste Partikel; Deutsche Fassung EN 1073-2:2002
(Schützt nicht vor radioaktiver Strahlung)
+AC:2004

Anforderungen und Prüfverfahren für Schutzkleidung gegen Infektionserreger ;
Deutsche Fassung EN 14126:2003

Teil 1: Prüfverfahren für die Messung des Oberflächenwidertandes
Teil 3: Prüfverfahren für die Messung des Ladungsabbaus
Teil 5: Anforderungen an Material und Konstruktion
Index 1/0/0

Materialien und Materialkombinationen mit begrenzter Flammenausbreitung
Teil 5: Anforderungen an Material und Konstruktion
Prüfverfahren: Widerstand von Materialien gegen die Permeation von Flüssigkeiten
Gebläsefiltergeräte mit Helm oder einer Haube –
Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung



Normen für Feinstaubmasken
P1
Für feste, gesundheitsschädliche fibrogene Partikel
(Feinstaub bis zum 4-fachen des MAK-Wertes) z. B.: Textilfaser, Marmor, Schwefel, Kieselsäure
P2
Für feste, rauchförmige, mindergiftige Partikel
(Stoffe bis zum 10-fachen des MAK-Wertes ) z. B.: Kohle, Kupfer, Aluminium, Zinn, Baumwolle, Metall, Textilfaser, Mangan, Schweißrauch, Schwefel
P3
Für giftige Partikel
(um ein Überschreiten zu vermeiden, sind Filter dieser Schutzstufe einzusetzen, bis zum 30-fachen des MAK-Wertes ) z. B.: Chrom, Nickel, Blei